Beratung von Krankenkassen
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Beratung und Vertretung von Kostenträgern im Gesundheitswesen. Neben der Beratung insbesondere zu Selektiv- und Integrationsverträgen nach §§73b, 140a SGB V , zum Vergaberecht, zur Selbstverwaltung, zu Vertragsgestaltungen erfolgt die (gerichtliche) Vertretung von Krankenkassen gegenüber (stationären) Leistungserbringern, anderen Kostenträgern in Regressverfahren nach den §§ 102 ff. SGB X, in zivilrechtlichen Verfahren (u.a. Insolvenzanfechtung, Geschäftsführerhaftung), in Regressverfahren nach § 116 SGB X sowie gegenüber der Aufsicht.