Selektivverträge
Die Versorgung chronisch kranker Patienten bedingt eine Vielzahl von Möglichkeiten zum Abschluß von Selektivverträgen mit Krankenkassen. Hier verfügen wir seit 2004 über ein breites Know-How von der Konzeption über die gesundheitsökonomische Berechnung bis hin zur Vertragsverhandlung und zum Abschluß dieser Verträge und begleiten Sie in jeder notwendigen Phase.
- Beratung und Erstellung von Selektivverträgen mit Krankenkassen (§§ 140a(ff.) SGB V - Besondere Versorgungsverträge)
- Aufbau von regionalen Netzwerkstrukturen mit dem Ziel des Abschlusses von Selektivverträgen
- Beratung und Unterstützung bei Verhandlungen mit Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen
- Einbeziehung von Pharma- und Medizinprodukteherstellern in Selektivverträge