02.09.2021

OLG Dresden:
Leitlinien und medizinischer Standard

Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hat entschieden, dass Handlungsanweisungen in Leitlinien ärztlicher Fachgremien oder Verbände nicht unbesehen mit dem medizinischen Standard gleichgesetzt werden dürfen. Maßgeblich sei vielmehr der fachärztliche Standard zum Zeitpunkt der Behandlung. Der Standard gibt Auskunft darüber, welches Verhalten von einem gewissenhaften und aufmerksamen Arzt in der konkreten Behandlungssituation aus der berufsfachlichen Sicht seines Fachbereiches zum Zeitpunkt der Behandlung erwartet werden kann. Er repräsentiert den jeweiligen Stand der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse und der ärztlichen Erfahrung, der zur Erreichung des ärztlichen Behandlungsziels erforderlich ist und sich in der Erprobung bewährt hat. Leitlinien können im Einzelfall den medizinischen Standard für den Zeitpunkt ihres Erlasses zutreffend beschreiben; sie können aber auch Standards fortentwickeln oder ihrerseits veralten.

Quelle: OLG Dresden, Beschl. v. 02.09.2021, 4 U 730/21