Gutachten im Auftrag der DGiV e.V. betreffend
die Regelungssystematik des SGB V zur Identifikation der Sektorentrennungsregelungen und Ausblick auf sektorenüberwindende Regelungsmechanik
Sehr geehrte Mandanten,
sehr geehrte Geschäftspartner,
wir haben die besondere Freude, Ihnen mit unserem Sondernewsletter einen besonderen Beitrag zur Verfügung stellen zu können.
Unser Partner Prof. Dr. Thomas Schlegel wurde von der Deutschen Gesellschaft für integrierte Versorgung DGiV e.V. mit der Erstellung eines Gutachtens „der Regelungssystematik des SGB V zur Identifikation der Sektorentrennungsregelungen und Ausblick auf sektorenüberwindende Regelungsmechanik“ beauftragt.
Es wurde auf dem Jahreskongress der DGiV am 28. November 2024 vorgestellt. Den aufgezeichneten Vortrag hierzu finden Sie unter https://youtu.be/-T2cHpS6avA , falls Sie sich nicht durch das Gutachten „quälen“ möchten.
Ein wesentlicher Kern des Gutachtens zeigt auf, dass das Leistungsversprechen an die Versicherten und Beitragszahler insbesondere für chronisch und schwer Kranke zwar im SGB V verankert ist und seit 2009 zu deutlich erhöhten Einnahmen der Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds führt, jedoch aufgrund der Sektorentrennung seitens der Leistungserbringung nicht oder nur mangelhaft eingelöst werden kann. Dies liegt insbesondere an der Beliebigkeit des Abschlusses von entsprechenden Selektivverträgen und einer fehlenden konsequenten Versorgungsorientierung.
Einen Einstieg und Überblick verschafft Ihnen die nachfolgende Zusammenfassung des Gutachtens. Das Gutachten selbst finden Sie im Anhang oder können es bei uns anfordern
Die DGiV und wir hoffen, damit einen Impuls für die dringend notwendige Versorgungsfokussierung gegeben und einen Impuls für den weiteren Diskurs hierzu gegeben zu haben.
Zusammenfassung des Gutachtens von Prof. Dr. Thomas Schlegel (November 2024):
Das Gutachten untersucht die sektorentrennenden Regelungen im SGB V und entwickelt Vorschläge für eine sektorenübergreifende und interprofessionelle Versorgung.
Kerninhalte:
1. AktuelleProbleme:
- Sektorentrennung: Das deutsche Gesundheitssystem trennt strikt zwischen ambulanten, stationären und anderen Versorgungssektoren. Diese Struktur behindert eine ganzheitliche Versorgung, besonders bei chronischen oder komplexen Erkrankungen.
- Vergütung und Marktzugang: Leistungserbringer werden unabhängig von Therapieergebnissen vergütet, wodurch eine Ergebnisorientierung fehlt.
- Ressourcenknappheit: Der Fachkräftemangel und steigende Morbiditätslast verstärken den Bedarf an effizienteren, sektorenübergreifenden Versorgungsstrukturen.
2. Sektorenübergreifende Ansätze im SGB V:
- Die Abschnitte 8 und 11 im Kapitel 4 adressieren teilweise sektorenübergreifende Versorgungsziele, z. B. bei der spezialisierten Palliativversorgung (§ 132d) oder be- sonderen Versorgungsverträgen (§ 140a). Diese Regelungen sind jedoch optional und oft unzureichend integriert.
3. Vorschläge zur Verbesserung:
- Ziel- und Ergebnisorientierung: Leistungen sollen stärker nach Versorgungszielen und -ergebnissen ausgerichtet werden.
- Modulare Versorgungssysteme: Einführung sektorenübergreifender, indikationsspezifischer Module, die flexibel an regionale und patientenspezifische Bedürfnisse angepasst werden.
- Konsolidierung von Regelungen: Zusammenführung und Integration der sektorenübergreifenden Ansätze in ein eigenes Kapitel oder eine zentrale Regelung im SGB V.
- Verpflichtende Umsetzung: Krankenkassen sollen verpflichtet werden, sektorenübergreifende Strukturen aufzubauen, um den Versorgungsansprüchen der Patienten gerecht zu werden.
4. Rechtliche und organisatorische Änderungen:
- Einführung von Versorgungssystemzulassungen, die die Kooperation unterschiedlicher Leistungserbringer ermöglichen.
- Nutzung digitaler Technologien, um die Prozessqualität zu steigern, Ressourcen zu schonen und Versorgungsergebnisse besser messbar zu machen.
5. Ausblick:
- Ein sektorübergreifendes Versorgungssystem erfordert eine grundlegende Reform der gesetzlichen Regelungen. Der Fokus sollte auf interprofessionellen Kooperationen, digitalen Lösungen und einer flexiblen Gestaltung von Versorgungsmodulen liegen.
Das Gutachten plädiert für einen Paradigmenwechsel im deutschen Gesundheitssystem, um den steigenden Anforderungen durch Morbidität, Fachkräftemangel und Ressourcendruck gerecht zu werden. Es fordert eine klare gesetzliche Grundlage für sektorenübergreifende Versorgung, die verbindlich und patientenorientiert gestaltet wird.
Quelle: Gutachten „Sektoren-Regelungen im SGB V
Identifikation der Sektorentrennungsregelungen und Ausblick auf sektorenüberwindende Regelungsmechanik“ v. RA Prof. Dr. Schlegel; Auftraggeber: DGiV e.V. Verlinkung: https://www.youtube.com/watch?v=-T2cHpS6avA
Das Gutachten finden Sie im Anhang und/oder kann angefordert werden unter:
kanzlei@Gesundheitsrecht.com
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Prof. Schlegel, Hohmann, Diarra & Partner PartmbB