Die Branchenkanzlei mit multidisziplinärer HealthCare-Expertise im Gesundheitsmarkt.
Seit über 20 Jahren beraten wir Mandanten aus dem Gesundheitssektor zu allen rechtlichen, strategischen, wirtschaftlichen und steuerlichen Fragestellungen. Unsere Rechtsanwälte und Steuerberater haben sich im Bereich Gesundheit hochspezialisierte Kernkompetenzen angeeignet, so dass wir für Sie und Ihre Fragestellungen immer lösungsorientierte Wege aufzeigen und Antworten finden können.
04.04.2024
BGH: Anwendung der GOÄ setzt nicht voraus, dass Vertragspartner des Patienten ein Arzt ist (Krankenhaus muss nach GOÄ abrechnen)
Gesundheitsrecht –
das Ergebnis zählt
Wir betrachten nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern legen unseren ergebnisorientierten Fokus gleichermaßen auf wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Aspekte Ihres Vorhabens. Mit einer offenen, ehrlichen und pragmatischen Beratung, suchen und finden wir gemeinsam Lösungen für Sie und mit Ihnen! Wir identifizieren uns mit Ihrem Ergebnis.
21.03.2024
BGH: Betrug und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen durch Zuführung von Patienten unter Verstoß gegen § 128 Abs. 2 SGB V